Der Bürgerschutz Verein nutzt moderne KI-Werkzeuge zur Unterstützung redaktioneller, visueller und audiovisueller Arbeit. Die Technik veröffentlicht nicht selbst: Auswahl, Prüfung, Freigabe und Verantwortung bleiben bei Menschen.
Veröffentlichungsstandard
Bei Angelegenheiten von öffentlichem Interesse werden Primärquellen, Aktualität, Gegenpositionen, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Medienrecht vor der Freigabe geprüft. Hinweise aus der Bevölkerung werden niemals automatisch veröffentlicht.
Stand der Richtlinie: 5. September 2026. Sie ist ein redaktioneller Mindeststandard und keine Zusage einer automatischen rechtlichen Freigabe.