Rechtliche Informationen
Nutzungs- und Unterstützungsbedingungen
Diese Grundbedingungen erläutern die Nutzung der Website sowie freiwillige Unterstützungen an den Bürgerschutz Verein. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Grundversion vor dem öffentlichen Start
Lokale Vorbereitung der Zahlungswege
Der PayPal-Zahlungsstart ist derzeit deaktiviert. Die Bankverbindung wird in dieser lokalen Vorschau anhand der bereitgestellten Vereinsangaben dargestellt; Kopieren löst keine Überweisung aus. Vor der öffentlichen Bereitstellung werden Kontoinhaber, Statuten, steuerlicher Status sowie Hosting- und Buchhaltungsaufbau abschließend geprüft und diese Bedingungen menschlich freigegeben.
1. Betreiber und Geltungsbereich
Betreiber und Medieninhaber ist der Bürgerschutz Verein, Johann Hiller Straße 28, 9020 Klagenfurt, Österreich, ZVR 1053485349, vertreten durch Obmann Robert Graf. Kontakt: anfrage@buergerschutz.org.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website und für freiwillige einmalige Unterstützungen, die über den hier angebotenen Zahlungsweg veranlasst werden. Besondere schriftliche Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen vor.
2. Inhalt und keine individuelle Rechtsberatung
Die Website informiert über Vereinsarbeit, Bürgeranliegen, Informationsfreiheit und Projekte. Sie ersetzt keine auf einen Einzelfall zugeschnittene Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige Fachberatung. Trotz redaktioneller Sorgfalt können Inhalte unvollständig oder durch neue Entwicklungen überholt sein. Berichtigungen und belegte Hinweise können an den Verein übermittelt werden.
3. Freiwillige Unterstützung
- Eine Unterstützung ist eine freiwillige Zuwendung ohne Anspruch auf eine Gegenleistung, ein bestimmtes Verfahrensergebnis, eine Veröffentlichung oder redaktionelle Einflussnahme.
- Eine Zahlung gilt erst als eingegangen, wenn der Zahlungsanbieter sie erfolgreich bestätigt und sie in der Vereinsbuchhaltung nachvollziehbar erfasst wurde. Das bloße Auswählen eines Betrags löst keine Zahlung aus.
- Zahlungen dürfen nur mit einem Zahlungsmittel veranlasst werden, zu dessen Nutzung die zahlende Person berechtigt ist.
- Der aktuelle PayPal-Ablauf ist für einmalige Eurobeträge zwischen 1 und 5.000 Euro vorbereitet. Wiederkehrende Zahlungen sind nicht aktiviert.
4. Allgemeine und projektbezogene Mittel
Allgemeine Vereinsunterstützungen dienen der statutengemäßen Arbeit und den dafür angemessen erforderlichen Aufwendungen. Dazu können insbesondere Recherche, Dokumentation, rechtliche und fachliche Prüfung, sichere Technik, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und belegte Auslagen gehören.
Nur ausdrücklich als projektbezogen bezeichnete Zahlungen werden dem genannten Projekt zugeordnet. Öffentlich angegebene Budgets sind Planwerte und keine Zusage, dass jede Position exakt in dieser Höhe anfällt. Änderungen, Restmittel oder ein unmöglich gewordener Zweck werden nicht verdeckt umgewidmet, sondern nach Statuten, Beschlusslage, anwendbarem Recht und der veröffentlichten projektspezifischen Regel behandelt. Wesentliche Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Überschüsse und verbleibende Projektmittel
Vorgesehene Regelung für künftige Spenden · lokale Entwurfsfassung, noch nicht öffentlich freigegeben
Ein Überschuss liegt erst vor, wenn der tatsächliche Projektbedarf einschließlich noch offener Verpflichtungen und sachlich begründeter Nachlaufkosten gedeckt ist. Das bloße Überschreiten des Spendenziels genügt nicht. Für Spenden, bei denen diese Regel vor der Zahlung wirksam vereinbart wurde, können solche Restmittel auch für andere dringende Projekte innerhalb des Vereinszwecks und angemessene Büro-, Verwaltungs- und Infrastrukturkosten verwendet werden. Voraussetzung sind Statutendeckung, die zuständige interne Freigabe und eine nachvollziehbare buchhalterische Zuordnung. Zielbeträge bleiben Planwerte; die Mittelverwendung wird dokumentiert.
Frühere Spenden und gesondert vereinbarte engere Zweckbindungen werden durch diesen Hinweis nicht geändert. Fehlt die wirksame Vereinbarung einer Überschussverwendung, ist vor einer anderen Verwendung eine gesonderte Klärung erforderlich; eine erforderliche Zustimmung wird eingeholt. Eine spätere Websiteänderung oder ein Hinweis erst auf der Dankeseite ersetzt diese nicht. Bei Ausfall oder Unmöglichkeit des Projekts erfolgt eine eigene Prüfung; dies gilt nicht automatisch als frei verwendbarer Überschuss. Gesetzliche Rückforderungsrechte bleiben unberührt.
5. Zahlungsdienst, Gebühren und Bestätigung
Bei Auswahl von PayPal wird die zahlende Person zur PayPal-Umgebung weitergeleitet. PayPal verarbeitet die Zahlung nach den dort geltenden Bedingungen. Vom Zahlungsanbieter berechnete Transaktionsgebühren können den dem Verein gutgeschriebenen Nettobetrag mindern; die Website erhebt derzeit keinen gesonderten Zuschlag.
Eine technische Erfolgsanzeige ersetzt nicht die endgültige buchhalterische Abstimmung. Bei Widersprüchen sind die verifizierten Provider- und Buchhaltungsdaten maßgeblich.
Bei einer Banküberweisung übernehmen Sie Empfänger, IBAN und den angezeigten Verwendungszweck in Ihr eigenes Onlinebanking. Dort bestimmen und bestätigen Sie den Betrag. Die Betrags- und Intervallauswahl des PayPal-Formulars erstellt keinen Bankauftrag oder Dauerauftrag. Die Website prüft keinen Bankkontostand und zeigt durch Kopieren keine Zahlungsbestätigung an. Überweisungseingänge werden anhand der Bankbuchung und des Verwendungszwecks manuell zugeordnet; bei unklarer Zuordnung ist eine Rückfrage erforderlich.
6. Irrtümer, Rückzahlungen und Streitfälle
Wer eine Zahlung irrtümlich, doppelt oder ohne Berechtigung veranlasst hat, soll den Verein unverzüglich unter Angabe der PayPal-Transaktionsreferenz oder bei Banküberweisung von Datum, Betrag und Verwendungszweck kontaktieren. Rückzahlungsanfragen werden anhand des Zahlungsstatus, einer bereits erfolgten Mittelverwendung, zwingender gesetzlicher Rechte sowie buchhalterischer und steuerlicher Anforderungen geprüft. Diese Regel schließt gesetzliche Ansprüche nicht aus.
Unberechtigte Rückbuchungen, Manipulationsversuche oder die Nutzung fremder Zahlungsmittel können dokumentiert und an PayPal oder zuständige Stellen weitergegeben werden, soweit dies rechtmäßig und erforderlich ist.
7. Steuerliche Behandlung
Zur steuerlichen Absetzbarkeit können derzeit keine allgemeinen Zusagen gemacht werden. Eine steuerliche Begünstigung setzt die jeweils erforderliche Anerkennung und Eintragung voraus. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben in der Liste und Information des Bundesministeriums für Finanzen.
8. Zulässige Nutzung der Website
Unzulässig sind insbesondere Angriffe auf die Website, automatisierte Überlastung, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen, Manipulation von Zahlungsdaten, Einschleusen schädlicher Inhalte und die rechtswidrige Nutzung veröffentlichter Inhalte oder personenbezogener Daten. Schutzmaßnahmen dürfen ergriffen und Zugriffe bei konkretem Missbrauch beschränkt werden.
9. Urheberrecht und externe Links
Texte, Bilder, Grafiken und Gestaltung dürfen nur im gesetzlich erlaubten Umfang oder mit entsprechender Zustimmung verwendet werden. Das Teilen der dafür vorgesehenen öffentlichen Links bleibt erlaubt. Für Inhalte externer Seiten sind deren Betreiber verantwortlich; ein Link bedeutet keine pauschale Zustimmung zu allen dortigen Inhalten.
10. Verfügbarkeit und Haftung
Ein ununterbrochener oder fehlerfreier Betrieb kann nicht zugesagt werden. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Hosting- oder Zahlungsanbietern und höhere Gewalt können die Verfügbarkeit einschränken. Gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wird durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
11. Datenschutz, Änderungen und anwendbares Recht
Informationen zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung und der Cookie- und Speicher-Richtlinie. Änderungen dieser Bedingungen wirken nicht rückwirkend zum Nachteil bereits abgeschlossener Vorgänge.
Es gilt österreichisches Recht, soweit dem keine zwingenden Bestimmungen – insbesondere des Verbraucherrechts und des internationalen Privatrechts – entgegenstehen. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird nicht vereinbart.
Technischer und redaktioneller Stand: 5. September 2026 · Grundversion ohne anwaltliche Einzelfreigabe und ohne Live-Zahlungsbetrieb.