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Wir recherchieren, dokumentieren und erklären Vorgänge von öffentlichem Interesse – sorgfältig, quellengebunden und mit klaren Grenzen.

KI-generierte Visualisierung
Public-Watchdog beschreibt eine verantwortungsvoll wahrgenommene zivilgesellschaftliche Kontroll- und Informationsfunktion. Maßgeblich sind die tatsächliche Arbeit, ihr Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse, belastbare Recherche und die Beachtung der Rechte anderer – nicht die bloße Selbstbezeichnung.
Wir verstehen unsere Tätigkeit als zivilgesellschaftliche Public-Watchdog-Funktion im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Wir recherchieren, dokumentieren und erklären Vorgänge von öffentlichem Interesse. Der Begriff bezeichnet keine Behörde und verleiht uns keine staatlichen Ermittlungs-, Entscheidungs- oder Zwangsbefugnisse.
Wir ordnen zugängliche Unterlagen, stellen präzise Fragen, prüfen Quellen und erklären rechtliche oder organisatorische Zusammenhänge in verständlicher Sprache. Dabei trennen wir belegte Tatsachen, Positionen Beteiligter, offene Fragen und rechtliche Bewertungen sichtbar voneinander.
Jeder Vorgang durchläuft einen nachvollziehbaren Prüf- und Freigabeweg.
Wir prüfen, ob ein nachvollziehbares öffentliches Interesse besteht und welche Frage tatsächlich beantwortet werden soll.
Originalunterlagen, amtliche Quellen und überprüfbare Angaben werden geordnet; Herkunft und Stand bleiben dokumentiert.
Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Unschuldsvermutung, Urheberrechte und berechtigte Geheimhaltungsinteressen werden vor einer Veröffentlichung geprüft.
Texte werden sachlich formuliert, Gegenpositionen berücksichtigt und erst nach dokumentierter menschlicher Freigabe veröffentlicht.
Die Meinungs- und Informationsfreiheit schützt Beiträge zu Debatten von öffentlichem Interesse. Sie steht zugleich neben Privatleben, Datenschutz, fairer Verfahrensberichterstattung und den Rechten anderer. Welche Regel trägt, hängt vom konkreten Inhalt, der Datenart und – beim Unionsrecht – vom jeweiligen Anwendungsbereich ab.
Die EU-Grundrechtecharta gilt für Mitgliedstaaten nur bei Durchführung von Unionsrecht. Die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Österreich ist vor jeder Nutzung erneut im RIS und in den Parlamentsmaterialien zu prüfen; sie ist keine pauschale Haftungsbefreiung.
Sorgfalt ist kein einmaliger Haken, sondern begleitet Recherche, Text, Bild, Überschrift, Social-Media-Vorschau und spätere Aktualisierungen.
Unsere Tätigkeit beruht auf Recherche, Kommunikation, zulässiger Dokumentation und zivilgesellschaftlicher Beteiligung. Sie ersetzt weder Behörden noch Gerichte, Medienaufsicht, anwaltliche Beratung oder Strafverfolgung.
Öffentliche Quellen auswerten, Informationszugang beantragen, Hinweise prüfen, Beteiligte um Stellungnahme bitten, Verfahren sachlich begleiten und Erkenntnisse verständlich erklären.
Wir können niemanden vorladen, durchsuchen, verpflichten, verurteilen oder amtliche Entscheidungen treffen. Eine Veröffentlichung beweist weder Schuld noch Rechtswidrigkeit.
Unabhängigkeit braucht nachvollziehbare Regeln. Projektmittel, allgemeine Vereinsunterstützung und Leistungen mit Gegenleistung werden buchhalterisch und kommunikativ getrennt.
Freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung finanzieren nur den offen beschriebenen Vereins- oder Projektzweck. Mittelverwendung und erforderliche Beschlüsse müssen dokumentiert werden.
Sponsoring enthält eine vereinbarte Gegenleistung und ist keine Spende. Annahme, Kennzeichnung, steuerliche Behandlung und mögliche Interessenkonflikte sind vorab gesondert zu prüfen.
Relevante persönliche, wirtschaftliche oder organisatorische Beziehungen werden intern offengelegt, bewertet und bei Bedarf öffentlich kenntlich gemacht. Geldgeber erhalten keinen Anspruch auf ein bestimmtes Rechercheergebnis.
Hinweise auf Fehler oder fehlenden Kontext prüfen wir nachvollziehbar. Erforderliche Korrekturen werden sichtbar vorgenommen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Gegendarstellung, bleiben davon unberührt.
Korrektur oder Stellungnahme übermittelnAktive, unterstützende und außerordentliche Mitgliedschaften werden erst angeboten, wenn die aktuellen Statuten diese Formen, Aufnahmebedingungen, Rechte, Pflichten und Beiträge eindeutig decken. Diese Statutenprüfung ist noch offen.
Noch kein Beitritt möglich · Statutenprüfung erforderlich
Unabhängige Kontrolle braucht Zeit, Fachwissen und sichere Technik. Ihre Unterstützung ermöglicht sorgfältige Recherche, Rechtsprüfung, Dokumentation und verständliche Information im öffentlichen Interesse.
Zur steuerlichen Absetzbarkeit können derzeit keine allgemeinen Zusagen gemacht werden.
Wir bereiten Kryptospenden als weitere Unterstützungsmöglichkeit vor. Diese sieben Währungen sind vorgesehen; Zahlungsweg und Netzwerk werden vor dem Start geprüft und freigegeben.
Noch keine Kryptozahlung möglich. Empfangsadressen und Zahlungsanleitungen folgen erst nach Freigabe. Bitte noch nichts senden.
Die Logos dienen der Kennzeichnung der geplanten Währungen. Marken und Logos gehören ihren jeweiligen Rechteinhabern; das TRON-Logo wird TRON zugeschrieben. Es besteht keine behauptete Partnerschaft oder Empfehlung durch die Markeninhaber.
Nein. Public-Watchdog bezeichnet eine zivilgesellschaftliche Funktion und verleiht keine amtlichen Befugnisse.
Nur wenn Funktion, Informationswert, Quellenlage und Interessenabwägung dies im konkreten Fall tragen und kein milderes Mittel genügt. Ein öffentliches Amt allein ist kein Freibrief.
Sie können zunächst Kontakt aufnehmen. Senden Sie sensible Daten nicht unverschlüsselt. Die Kontaktadresse ist keine automatisch geschützte Hinweisgeberstelle nach dem HSchG.
Nein. Unterstützung begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis oder auf redaktionelle Einflussnahme.
Dazu können derzeit keine allgemeinen Zusagen gemacht werden. Maßgeblich sind der aktuelle steuerliche Status und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Verantwortlich für diesen Bereich ist der Bürgerschutz Verein. Für sachliche Hinweise, Stellungnahmen und Korrekturanliegen ist anfrage@buergerschutz.org die zentrale Erstkontaktadresse.
anfrage@buergerschutz.orgInterne Vorschau · Quellenstand 5. September 2026. Veröffentlichung gesperrt, bis aktuelle Statuten, redaktionelle Einzelfallprüfung, österreichische Rechtsprüfung und menschliche Freigabe dokumentiert sind.
ROT · NOCH NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG FREIGEGEBEN