Wie kann man sich vom E-Impfpass abmelden?
1. Übersicht über den E-Impfpass
Der E-Impfpass ist Teil eines Pilotprojekts der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), bei dem alle Gesundheitsdaten der österreichischen Bürger gesammelt werden. Obwohl ein Beschluss gefasst wurde, ist der E-Impfpass noch nicht in den Vollbetrieb gegangen.
2. Abmeldung vom E-Impfpass
Auch Personen, die sich zuvor von ELGA abgemeldet hatten, wurden mit der Einführung des E-Impfpasses wieder in das System aufgenommen. Allerdings besteht weiterhin die Möglichkeit, sich erneut abzumelden, um den Datenschutz zu wahren.
3. Datenschutz und Impfpflicht
Die Impfpflicht scheiterte in der Vergangenheit am Datenschutz, da ELGA andernfalls hohe Strafzahlungen aufgrund von Datenschutzverstößen hätte leisten müssen. Der E-Impfpass bietet nun eine Lösung, mit der Bürger ihre Daten schützen können. Durch eine Abmeldung ist der Datenschutz gewährleistet.
4. Schritte zur Abmeldung
Um sicherzustellen, dass eure Daten nicht im E-Impfpass verwendet werden, könnt ihr eine Datenabfrage stellen und danach eine Datenlöschung beantragen. Das entsprechende Formular dazu ist auf der offiziellen Website verfügbar. Herr Rauch betonte in einer Pressekonferenz, dass diese Möglichkeit bis Ende des Jahres besteht.
5. Zusammenfassung und Handlungsaufforderung
Wer nicht am E-Impfpass teilnehmen möchte, sollte rechtzeitig die notwendigen Schritte ergreifen, indem er die Datenlöschung beantragt.
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Zusammenfassung der Pressekonferenz: DRINGEND: eIMPFPASS – wir haben eine Wahl!
Einleitung der Pressekonferenz
Die Pressekonferenz beginnt mit einer Begrüßung der Anwesenden durch die Organisatoren der „Emus“, einer Gruppe von Kritikern der Einführung des elektronischen Impfpasses (e-Impfausweis) in Österreich.
Ab dem 30. September 2024 soll dieser verpflichtend eingeführt werden. Die Sprecher stellen sich gegen die Einführung, da sie befürchten, dass der e-Impfpass ein Instrument zur Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung werden könnte.
Besonders problematisch sei die Verknüpfung mit dem sogenannten “EUDI-Wallet”, was als digitale Überwachungsmaßnahme angesehen wird.
Bedenken und Misstrauen gegenüber dem e-Impfpass
Die Sprecher verweisen auf vergangene Ereignisse, insbesondere auf die Corona-Maßnahmen, und äußern tiefes Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen, die den Impfpass einführen.
Es wird eine Parallele zur gesellschaftlichen Ausgrenzung während der Pandemie gezogen, insbesondere bei Ungeimpften. Die Sorge besteht, dass der Impfpass nicht nur für Gesundheitszwecke genutzt, sondern zur sozialen Kontrolle eingesetzt wird.
Dr. Uwe Granz (ehemaliger Präsident des Landeskriminalamts Thüringen)
Dr. Uwe Granz betont die Gefahren der Cyberkriminalität und weist auf die Sicherheitsrisiken hin, die mit der Speicherung von Gesundheitsdaten verbunden sind. Er führt aus, dass, wo immer Daten vorhanden sind, auch die Gefahr des Missbrauchs besteht.
Er kritisiert die WHO und andere internationale Institutionen scharf, da diese seiner Ansicht nach nicht demokratisch legitimiert sind, aber entscheidenden Einfluss auf die globale Gesundheitsüberwachung nehmen.
Granz bezieht sich auf die Einführung von digitalen Gesundheitszertifikaten und warnt, dass diese mit digitalen Identitäten und Währungen verknüpft werden könnten. Diese Entwicklungen könnten zu einer umfassenden Überwachung führen, bei der auch Vermögensdaten und persönliche Informationen zentralisiert und kontrolliert werden.
Dr. Michael Brunner (Jurist und Gründungsmitglied der International Association of Lawyers for Enlightenment)
Dr. Brunner spricht über die rechtlichen Bedenken, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Grundrechte. Er kritisiert, dass der e-Impfpass einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger darstellt.
Brunner erklärt, dass gesundheitsbezogene Daten besonders sensibel sind und nur unter strengsten Auflagen verarbeitet werden dürfen. Die verpflichtende Teilnahme am e-Impfpass verstößt seiner Meinung nach gegen die österreichische Verfassung und das Recht auf Datenschutz.
Er hebt hervor, dass das System die Freiheit der Menschen bedroht, da durch den e-Impfpass Grundrechtseingriffe möglich werden, die nicht verhältnismäßig sind. Auch die lange Speicherdauer der Daten (30 Jahre nach dem Tod) sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig.
Mag. Markus Keuser (Rechtsanwalt für IT-Recht und Datenschutz)
Mag. Keuser vertieft die rechtlichen und technischen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Er beschreibt die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten, darunter Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung.
Der e-Impfpass erfüllt diese Kriterien laut Keuser nicht, da die Datenverarbeitung zu unklaren Zwecken erfolgt und zu viele sensible Daten erhoben werden.
Keuser warnt vor möglichen Folgen für Arbeitnehmer, die in Zukunft durch den e-Impfpass diskriminiert werden könnten, etwa indem Arbeitgeber Impfstatus-Abfragen zur Bedingung für die Einstellung machen.
Zudem sieht er die Gefahr, dass Arbeitnehmer durch den e-Impfpass unter Druck gesetzt werden könnten, Impfungen zu erhalten, um ihren Arbeitsplatz zu behalten.
Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch (Facharzt für Mikrobiologie, Virologie, Infektionsepidemiologie und Tropenmedizin)
Prof. Haditsch fasst die medizinischen und politischen Bedenken gegen den e-Impfpass zusammen. Er betont, dass der e-Impfpass nicht zur Erhöhung der Gesundheit der Bevölkerung dient, sondern vielmehr ein Kontrollinstrument darstellt.
Laut Haditsch gibt es medizinisch keine Notwendigkeit für ein derartiges System, insbesondere da Impfungen nicht immer eine Übertragung von Krankheiten verhindern und viele Menschen natürliche Immunitäten oder Kontraindikationen gegen Impfungen haben.
Er weist auf die Risiken von Datenlecks hin und kritisiert, dass der e-Impfpass falsche Erwartungen weckt, insbesondere in Bezug auf die Eradikation von Krankheiten. Abschließend betont Haditsch, dass der e-Impfpass in das größere Bild einer umfassenden digitalen Überwachung passt, bei der Gesundheitsdaten mit anderen digitalen Identitäten und Finanzdaten verknüpft werden.
Schlusswort und Appell an die Öffentlichkeit
Die Organisatoren der Pressekonferenz schließen mit einem Appell an die Öffentlichkeit, sich gegen die Einführung des e-Impfpasses zu wehren. Sie fordern die Menschen auf, ihre Grundrechte zu verteidigen und gegen die digitale Überwachung aufzustehen.
Die Sprecher betonen die Wichtigkeit der Selbstbestimmung und warnen vor einem „Gesundheitsfaschismus“, der durch die Einführung solcher Systeme legitimiert werden könnte.
Es wird betont, dass der e-Impfpass ein Werkzeug ist, das in ein größeres System der digitalen Überwachung passt, das von nicht demokratisch legitimierten internationalen Institutionen vorangetrieben wird.
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Wer hat für die Impfpflicht gestimmt?
Pressekonferenz am 23.9.2024 in Linz zum Thema eImpfpass Laut derzeitiger
Rechtslage und ministerieller Auskunft gibt es keine (!!!) Opt Out Möglichkeit hinsichtlich des eImpfpasses. Mit anderen Worten: bestimmte Impfungen müssen unter Strafandrohung in den eImpfpass eingetragen werden. Dies verletzt laut Ansicht bedeutender Juristen sowohl die Grundrechte als auch die Datenschutzgrundverordnung. Und wohl auch das Berufsethos beteiligter Ärzte.
Es spiegelt aber auch gleichzeitig die Geisteshaltung, also einen erweiterten Kontroll- und Sanktionswunsch der Bevölkerung durch ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen wider, die sich durch ihr Abstimmungsverhalten für diese weitere Einschränkung der Freiheits- und Grundrechte der österreichischen Bürger mit der üblichen Schönfärberei eines Nanny-Staates (es geschieht ja alles nur zu unserem Nutzen, Vorteil, für unsere Sicherheit und Gesundheit) ausgesprochen haben. Was verschwiegen wird: der eImpfpass ist ein unverzichtbarer Teil, ja hat eine Schlüsselposition beim Aufbau eines derzeit in Umsetzung befindlichen allumfassenden digitalen Kontrollsystems inne und Österreich ist hierfür das Versuchsmodell. Gerade über das Totschlagargument der Gesundheit ist es (wie die Vergangenheit gezeigt hat) möglich, ohne großen Widerstand repressive Maßnahmen zu setzen, die durch die Schaffung einer digitalen Identität (digital ID – Beschluss der EU), einer digitalen Geldbörse (digital wallet, Testgebiete sind Belgien, Deutschland, Griechenland, Lettland und Portugal), digitaler Zahlungsmittel (digitaler Euro – bereits von der EU beschlossen als Vorstufe, CBDC = central bank digital currency als Wunschziel) äußerst effektiv, d.h. zielgerichtet und mit großer Geschwindigkeit gegen jene Personen eingesetzt werden können, die sich einem (auch willkürlichen – siehe RKI-Protokolle) staatsbestimmten Narrativ nicht kritiklos unterwerfen wollen.
Kurz gesagt: der eImpfpass ist das Herzstück des geplanten allumfassenden digitalen Überwachungssystems. Wie schon das unsägliche Impfpflichtgesetz wurde die verpflichtende Einführung des eImpfpasses in Österreich ohne große öffentliche Aufmerksamkeit – von einer Mitbestimmung der Bevölkerung ganz abgesehen – von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen beschlossen, somit gelten diese als nicht lernfähige Wiederholungstäter und werden ähnliche Schritte auch wieder machen, wenn die österreichischen Bürger sie durch ihr Wahlverhalten nicht davon abhalten (wollen): wer weiter das wählt was er bisher gewählt hat wird auch weiterhin das bekommen, was er bisher bekommen hat (bzw.: schlimmer geht immer!).
Macht von Eurem zukünftigen Wahlrecht Gebrauch und überlegt Euch gut, wer Euer Vertrauen verdient hat…AN DEN TATEN (der letzten Jahre) UND NICHT AN DEN WORTEN (vor der Wahl) SOLLT IHR SIE MESSEN. Herzlichen Dank an die EMUs ( https://wir-emus.com/ ), namentlich Hr. Bernhard Costa für die Organisation dieser PK und dem Sender RTV ( https://regionaltv.at/ ), der das Videomaterial freundlicherweise zum Upload auf meinem Kanal zur Verfügung gestellt hat.