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Bürgerschutz-Dossier · Österreich und Deutschland

Rundfunkbeitrag: Was Haushalte zahlen – und wer sich befreien lassen kann

Zwei Systeme, ähnliche Fragen: Wer muss zahlen, welche Befreiungen gibt es und was ist bei einem Bescheid zu beachten? Wir trennen geltendes Recht, aktuelle Beitragshöhen und politische Reformvorschläge.

Quellenstand: 11. September 2026laufend aktualisiert
KI-generierte Symbolvisualisierung eines ausgeschalteten Fernsehers, eines Beitragsbescheids und von Euromünzen zwischen Wien und Berlin
KI-generierte Symbolvisualisierung · keine reale Rechnung, kein Dokumentarfoto und kein Nachweis eines Rechtsverstoßes

Österreich

15,30 €

monatlicher ORF-Grundbeitrag. Je nach Bundesland kommt eine Landesabgabe hinzu; laut OBS reichen die veröffentlichten Gesamtbeträge derzeit bis 20,00 Euro.

Aktuelle OBS-Beitragstabelle

Deutschland

18,36 €

monatlich pro Wohnung. Die KEF empfiehlt für 2027 eine Erhöhung auf 18,64 Euro; eine Empfehlung ist noch nicht automatisch der geltende Beitrag.

Aktueller Beitragsservice

1. Warum wird auch ohne Fernsehgerät gezahlt?

Beide Modelle knüpfen nicht an ein bestimmtes Empfangsgerät oder den tatsächlichen Konsum an. In Österreich besteht die private Beitragspflicht grundsätzlich an einer Adresse mit Hauptwohnsitz; in Deutschland wird grundsätzlich pro Wohnung erhoben.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof bestätigte 2025 die Anknüpfung an die objektive Nutzungsmöglichkeit. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hielt das wohnungsbezogene Modell 2018 im Grundsatz für verfassungsgemäß, begrenzte aber Mehrfachbelastungen bei mehreren Wohnungen.

VfGH E 4624/2024 · BVerfG 1 BvR 1675/16 u. a.

2. Österreich: Befreiung richtig prüfen

Eine Befreiung erfolgt nicht automatisch. Nach § 5 ORF-Beitrags-Gesetz kommen bestimmte Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher in Betracht; zusätzlich wird das Haushaltsnettoeinkommen geprüft. Die Entscheidung trifft die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).

  1. Anspruchsgrund im offiziellen Befreiungsrechner prüfen.
  2. Haushalts- und Einkommensangaben vollständig zusammenstellen.
  3. Antrag mit den verlangten Nachweisen einreichen.
  4. Bescheid und Befristung kontrollieren; Änderungen der Voraussetzungen melden.

OBS-Befreiungsrechner und Antrag · ORF-Beitrags-Gesetz im RIS

3. Deutschland: Befreiung, Ermäßigung und Härtefall

Der Beitragsservice nennt Befreiungen insbesondere für bestimmte Sozialleistungen. Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ermäßigung beantragen. Ein besonderer Härtefall kann vorliegen, wenn eine Sozialleistung nur deshalb abgelehnt wurde, weil das Einkommen den Bedarf um weniger als den Monatsbeitrag übersteigt.

Eine Haupt- und Nebenwohnung bedeutet nicht zwingend eine dauerhafte Doppelbelastung: Wer die offiziellen Voraussetzungen erfüllt, kann für die Nebenwohnung eine Befreiung beantragen. Das muss gesondert beantragt und nachgewiesen werden.

Befreiung und Härtefall · Nebenwohnung befreien · BVerwG 6 C 10.18

4. Ablehnung, Rückstände oder unklare Schreiben

Nicht vorschnell ignorieren: Prüfen Sie Absender, Beitragsnummer, Zeitraum, Rechtsbehelfsbelehrung und Frist. Bewahren Sie Antrag, Nachweise, Versandbeleg und Bescheid geordnet auf. Rechtsmittel und Fristen unterscheiden sich zwischen Österreich und Deutschland und können vom konkreten Schriftstück abhängen.

Der Bürgerschutzverein informiert allgemein und sammelt dokumentierte Erfahrungen. Eine individuelle Vertretung oder verbindliche Rechtsberatung erfolgt nur durch dazu befugte Stellen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

5. Was sich 2027 ändern könnte

Die deutsche KEF empfiehlt in ihrem 25. Bericht einen Beitrag von 18,64 Euro ab 1. Jänner 2027. Diese Berechnung ist ein wichtiger Schritt im politischen Festsetzungsverfahren, aber keine Vorwegnahme der erforderlichen Länderentscheidung.

Für Österreich veröffentlichen wir Änderungen erst, wenn sie aus dem Gesetz, einer amtlichen Kundmachung oder einer aktualisierten OBS-Information belastbar hervorgehen. Politische Forderungen werden als solche gekennzeichnet.

25. KEF-Bericht

6. Die häufigsten Irrtümer
  • „Ohne Fernseher zahle ich nicht.“ Die Systeme sind grundsätzlich geräteunabhängig.
  • „Eine Befreiung kommt automatisch.“ In beiden Ländern ist regelmäßig ein Antrag nötig.
  • „Jede Nebenwohnung kostet in Deutschland zusätzlich.“ Für die eigene Nebenwohnung gibt es unter Voraussetzungen einen Antragsweg zur Befreiung.
  • „Nicht zahlen ersetzt ein Rechtsmittel.“ Das kann Rückstände und Vollstreckungsfolgen auslösen; entscheidend ist der rechtmäßige Antrags- oder Rechtsbehelfsweg.
  • „Eine Empfehlung ist schon Gesetz.“ KEF-Empfehlungen und politische Ankündigungen werden erst durch die zuständigen Verfahren verbindlich.

Quellen und Aktualisierung

Rechts- und Beitragsstand: 11. September 2026. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen amtlichen Fassungen und der konkrete Bescheid. Das zugrunde liegende interne Dossier wurde redaktionell geprüft; nicht belegte Zukunftsannahmen wurden nicht übernommen.

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Teilen Sie das Dossier – besonders mit Menschen, für die Befreiung, Ermäßigung oder ein Härtefall in Betracht kommen könnte.

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