Zugespitzte KI-Symbolvisualisierung des Klagenfurter Lindwurms mit eingeblendeter Überschrift zum Klagenfurter Rathaus
Zugespitzte KI-Symbolvisualisierung · kein Dokumentarfoto und kein Beweis für rechtswidriges Verhalten

Aufklärungsprojekt | Stadt Klagenfurt

1.800 Überstunden und 800 Urlaubsstunden: Wie funktionierte die Kontrolle im Klagenfurter Rathaus?

Ein aktueller Medienbericht wirft Fragen zur Arbeitszeiterfassung, Kontrolle und möglichen Belastung öffentlicher Mittel auf. Der Verein Bürgerschutz bereitet eine quellenbezogene Prüfung mit den Mitteln des Informationsfreiheitsgesetzes vor.

Recherche, Analyse und Kommentar des Vereins Bürgerschutz · Recherchestand

> 1.800Überstundenlaut Medienbericht
> 800Urlaubsstundenlaut Medienbericht
rund 65Arbeitswochenrechnerisch: 2.600 Stunden ÷ 40; rechtlich getrennte Ansprüche
rund 37.000 €Medienmodellweder bestätigter Anspruch noch bestätigte Auszahlung

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Keine Erfolgsgarantie und keine Zusage steuerlicher Absetzbarkeit. Zahlungen laufen ausschließlich über das bestehende BSV-Spendensystem.

Ausgangslage

Außergewöhnliche Werte – noch keine abschließende Erklärung

Im Klagenfurter Rathaus steht erneut ein außergewöhnlich hoher Arbeitszeitstand im Raum. Nach einem aktuellen Medienbericht soll eine nicht namentlich genannte Bürokraft in einem politischen Büro mehr als 1.800 Überstunden angesammelt haben. Zusätzlich sollen mehr als 800 offene Urlaubsstunden bestehen.

Ein Anwaltsschreiben soll bereits bei der Magistratsdirektion eingelangt sein. Darin werde eine vollständige oder teilweise Abgeltung der Überstunden beziehungsweise eine Lösung durch Zeitausgleich verlangt. Eine bereits erfolgte Auszahlung, eine eingebrachte Klage oder ein rechtskräftig festgestellter Anspruch sind bislang nicht öffentlich bestätigt.

Der Fall wirft deshalb nicht nur dienst- oder arbeitsrechtliche, sondern vor allem organisatorische Fragen auf: Wie konnte ein Zeitguthaben dieser Größenordnung entstehen? Wer ordnete die Mehrarbeit an? Wer kontrollierte sie? Welche Nachweise liegen vor? Und warum wurde nicht wesentlich früher gegengesteuert?

Dabei darf die beschäftigte Person nicht vorschnell zum Sündenbock gemacht werden. Sollten die Stunden angeordnet, tatsächlich geleistet und ordnungsgemäß dokumentiert worden sein, könnte ein berechtigter Anspruch bestehen. Dann richteten sich offene Kontrollfragen in erster Linie an die dafür zuständigen Strukturen.

15 Fragen · Quellenbezogene Einordnung

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15 passende Kapitel

01Worum geht es bei den 1.800 Überstunden wirklich?Eine beschäftigte Person in einem politischen Büro soll über ein außergewöhnlich großes Zeitguthaben verfügen. Noch ist aber weder öffentlich nachvollziehbar, wann die Stunden entstanden noch welche konkreten Tätigkeiten geleistet wurden.Weiterlesen

Nach dem zugrunde liegenden Medienbericht soll eine Bürokraft in einem politischen Büro der Stadt Klagenfurt mehr als 1.800 Überstunden angesammelt haben. Das berichtende Medium gibt an, über entsprechende Unterlagen zu verfügen. Diese Unterlagen sind jedoch nicht öffentlich einsehbar und konnten vom Bürgerschutzverein bislang nicht unabhängig geprüft werden.

Zusätzlich werden mehr als 800 offene Urlaubsstunden genannt. Überstunden und Urlaub sind rechtlich unterschiedliche Ansprüche. Die Zahlen dürfen deshalb nicht so dargestellt werden, als müsse die Stadt automatisch 2.600 Stunden ausbezahlen.

Eine erfolgte Auszahlung wurde nicht bestätigt. Ebenso ist bislang keine veröffentlichte Klage, gerichtliche Geschäftszahl oder gerichtliche Entscheidung zum aktuellen Fall bekannt.

02Wie kann man überhaupt 1.800 Überstunden ansammeln?1.800 Stunden entsprechen bei einer 40-Stunden-Woche rund 45 vollständigen Arbeitswochen. Wie ein solcher Stand trotz Führungs-, Personal- und Kontrollstrukturen entstehen konnte, ist eine der wichtigsten offenen Fragen.Weiterlesen

Ein derartiges Zeitguthaben kann grundsätzlich nur über einen längeren Zeitraum entstehen. Nach dem Medienbericht soll ein Teil der Stunden bereits zwischen 2022 und 2025 in einem anderen politischen Büro angefallen sein.

Unbekannt ist, wie viele Stunden in jedem einzelnen Jahr aufgebaut wurden. Ebenso unbekannt ist, wie viele Stunden auf reguläre Büroarbeit, Abendtermine, Wochenenden, Feiertage, Dienstreisen oder politische Begleitungen entfielen.

Es ist derzeit auch nicht öffentlich geklärt, ob sämtliche Mehrdienstleistungen vorab angeordnet, nachträglich genehmigt oder lediglich über ein Gleitzeitkonto fortgeschrieben wurden.

Die rechtlich saubere Frage lautet daher nicht, ob die beschäftigte Person „nichts getan“ habe. Entscheidend ist, ob für sämtliche Stunden zeitnahe, konkrete und prüffähige Tätigkeits- und Genehmigungsnachweise vorliegen.

03Wurden die mehreren Zehntausend Euro bereits ausbezahlt?Nein. Ein bereits ausbezahlter Betrag ist nicht bestätigt. Die öffentlich genannte Summe ist lediglich eine unverbindliche Modellrechnung.Weiterlesen

Die Stadt Klagenfurt wollte dem berichtenden Medium den konkreten finanziellen Gegenwert offenbar nicht bekannt geben. Daraufhin wurde mit einem angenommenen Monatsgehalt von ungefähr 3.500 Euro brutto gerechnet.

Auf dieser Grundlage wurde ein möglicher Bruttowert von rund 37.000 Euro genannt. Dieser Betrag ist keine offizielle Abrechnung, kein bestätigter Anspruch und kein bereits ausbezahlter Betrag.

Der tatsächliche Wert hängt unter anderem vom anwendbaren Dienstrecht, vom Gehalt, von Zuschlägen, von der Art der Stunden und von der gewählten Abgeltung ab.

04Was fordert das berichtete Anwaltsschreiben?Laut Medienbericht wurde der Stadt eine Frist zur Vorlage von Lösungsvorschlägen gesetzt. Ob inzwischen ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, ist öffentlich nicht bekannt.Weiterlesen

Das Anwaltsschreiben soll der Magistratsdirektion vorliegen und eine Frist bis 10. August 2026 enthalten haben. Bis dahin sollten laut Bericht Vorschläge über Auszahlung oder Konsum der Stunden vorgelegt werden.

Für den Fall einer fehlenden Einigung sollen gerichtliche Schritte angekündigt worden sein. Der Bericht erschien erst nach Ablauf dieser Frist. Eine tatsächlich eingebrachte Klage oder eine gerichtliche Entscheidung ist bislang nicht öffentlich bestätigt.

05Reicht die Erklärung mit den zwei Planstellen aus?Die Stadt verweist darauf, dass für das betreffende politische Büro zwei Stellen vorgesehen seien, tatsächlich aber nur eine Person eingesetzt werde. Das könnte eine hohe Arbeitsbelastung begründen – beantwortet aber nicht alle Kontrollfragen.Weiterlesen

Nach der im Medium wiedergegebenen Stellungnahme stehen dem betreffenden politischen Büro seit ungefähr 16 Monaten zwei Planstellen zur Verfügung. Das Büro komme jedoch mit einer einzigen beschäftigten Person aus.

Daraus könnte sich eine Einsparung bei den laufenden Personalkosten ergeben. Gleichzeitig bleibt offen, ob und in welchem Umfang ein sehr großes, möglicherweise später abzugeltendes Zeitguthaben entstanden ist.

Außerdem sollen Stunden bereits zwischen 2022 und 2025 in einem anderen Büro angefallen sein. Die Erklärung mit der aktuell nicht besetzten zweiten Stelle kann daher ohne weitere Unterlagen nicht den gesamten Zeitstand erklären.

06Was hat der Stadtrechnungshof bereits früher festgestellt?Der Stadtrechnungshof dokumentierte 2023 erhebliche Kontroll- und Dokumentationsprobleme bei Beschäftigten im politischen Bereich. Diese Feststellungen betreffen einen älteren Prüfungszeitraum, zeigen aber die bekannte Vorgeschichte.Weiterlesen

Der Stadtrechnungshof prüfte 14 Leasingkräfte, die zwischen März 2021 und März 2022 unter anderem in politischen Büros eingesetzt waren. Die Gesamtausgaben betrugen 847.661,16 Euro einschließlich Umsatzsteuer; für Überstunden wurden insgesamt 79.891,78 Euro brutto ausgewiesen.

Rund 78 Prozent des damaligen Überstundenaufwandes entfielen auf eine Leasingkraft. Der Stadtrechnungshof stellte fest, dass formale Genehmigungen vorhanden waren, die Genehmigung jedoch ohne überprüfbare Leistungsdokumentation erfolgte. Eine unmittelbare Übertragung dieser älteren Feststellungen auf den aktuellen Fall wäre unzulässig.

Darüber hinaus fehlten Stellenbeschreibungen. Dem Stadtrechnungshof wurden laut Bericht entgegen der rechtlichen Verpflichtung nicht alle verlangten Unterlagen, Informationen und Systemzugänge bis zum redaktionellen Stichtag zur Verfügung gestellt.

07Ist das nur ein Einzelfall?In den vergangenen Jahren wurden in Klagenfurt mehrfach außergewöhnlich hohe Überstundenstände oder Auszahlungen bekannt. Die Fälle sind rechtlich getrennt zu beurteilen, ergeben aber Anlass für strukturelle Fragen.Weiterlesen

Amtliche Unterlagen und Medienberichte beschreiben unterschiedliche Fälle, Dienstverhältnisse und Zeiträume. Genannt wurden unter anderem rund 691 Überstunden im älteren Personalleasing-Prüfzeitraum, ein später bestätigtes Zeitguthaben von ungefähr 870 Stunden, ein medial berichtetes Zeitkonto mit rund 1.400 Plusstunden sowie eine berichtete Auszahlung von 1.064 Überstunden im Umfang von rund 38.700 Euro brutto.

Diese Werte dürfen weder zusammengerechnet noch automatisch der aktuell betroffenen Person zugerechnet werden. Sie begründen aber die sachliche Frage, ob beim Aufbau und bei der Kontrolle außergewöhnlich hoher Zeitguthaben ein wiederkehrendes organisatorisches Thema besteht.

08Warum beantwortet das neue Überstundenmonitoring noch nicht alle Fragen?Die Stadt berichtete von rund 30 Prozent weniger Überstundenauszahlungen. Weniger Auszahlungen bedeuten jedoch nicht automatisch weniger angesammelte Stunden.Weiterlesen

Für eine nachvollziehbare Kontrolle müssen drei unterschiedliche Werte auseinandergehalten werden: neu geleistete Überstunden, vorhandene Guthaben auf Zeitkonten und tatsächlich ausbezahlte Überstunden.

Eine Reduktion der Auszahlungen beweist nicht automatisch, dass auch die Zeitguthaben zurückgegangen sind. Stunden könnten weiterhin aufgebaut, übertragen oder erst später abgegolten werden. Benötigt werden daher anonymisierte Bestands- und Verlaufszahlen.

  • neu geleistete Überstunden
  • vorhandene Guthaben auf den Zeitkonten
  • tatsächlich ausbezahlte Überstunden
09Wurden die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes wirklich umgesetzt?Die Verwaltung meldete einen hohen Umsetzungsgrad. Der Stadtrechnungshof weist jedoch darauf hin, dass diese Rückmeldungen im Nachfrageverfahren nicht inhaltlich nachgeprüft wurden.Weiterlesen

Im Jahresbericht 2025 wurde für den älteren Bericht über Personalleasing im politischen Bereich ein Umsetzungsstand von 75 Prozent vollständig und 25 Prozent teilweise umgesetzt angegeben. Der Stadtrechnungshof erklärte zugleich, dass die Angaben auf Rückmeldungen der Verwaltung beruhten und dabei keine inhaltlichen Prüfungshandlungen vorgenommen wurden.

Zu den empfohlenen Maßnahmen zählen ein vollständiger elektronischer Ablauf für Erfassung, Genehmigung und Auszahlung, revisionssichere Aufzeichnungen, Plausibilitätskontrollen, hierarchische Freigaben, technische Kontrollen gegen Mehrfacherfassungen, vollständige Personalakten und klare Zuständigkeiten.

10Trägt die beschäftigte Person die Verantwortung?Ein außergewöhnlich hoher Stundenstand beweist kein Fehlverhalten der beschäftigten Person. Möglicherweise wurden die Stunden tatsächlich angeordnet, geleistet und genehmigt.Weiterlesen

Die beschäftigte Person darf nicht ohne Beweise beschuldigt oder öffentlich vorverurteilt werden. Sollten alle Stunden ordnungsgemäß geleistet und genehmigt worden sein, kann ein entsprechender Anspruch bestehen.

Sollten Nachweise fehlen oder Buchungen nicht nachvollziehbar sein, müsste geklärt werden, wer für Kontrolle, Genehmigung und Fortschreibung der Zeitkonten verantwortlich war. Die Untersuchung konzentriert sich deshalb auf Prozesse, Unterlagen und organisatorische Verantwortung – nicht auf eine öffentliche Bloßstellung.

11Was ist dokumentiert – und was ist bislang nur berichtet?Die Veröffentlichung unterscheidet amtliche Feststellungen, Medienangaben, Rechenoperationen und offene Fragen. Keine Kategorie darf als Beweis für eine andere ausgegeben werden.Weiterlesen

Amtlich dokumentiert sind Kontroll- und Dokumentationsprobleme in einem früheren Prüfungszeitraum sowie Empfehlungen für verbesserte technische und organisatorische Kontrollen.

Nur durch Medien berichtet und bislang nicht durch den Verein anhand offengelegter Originalunterlagen bestätigt sind die mehr als 1.800 Überstunden, mehr als 800 offenen Urlaubsstunden, das Anwaltsschreiben, dessen Frist sowie die berichtete Forderung nach Auszahlung oder Zeitausgleich.

Nicht bestätigt sind insbesondere eine Auszahlung im aktuellen Fall, ein endgültiger Anspruch von rund 37.000 Euro, eine eingebrachte Klage, erfundene Stunden, strafbares Verhalten oder die vollständige Dokumentation sämtlicher Stunden.

12Was will der Bürgerschutzverein mit dem IFG herausfinden?Der Bürgerschutzverein will nicht spekulieren, sondern anonymisierte Unterlagen und überprüfbare Zahlen verlangen. Das Informationsfreiheitsgesetz soll Klarheit über Genehmigungen, Kontrollen und mögliche Kosten schaffen.Weiterlesen

Zunächst ist zu klären, welche informationspflichtige Stelle welche bereits vorhandenen Unterlagen führt. Getrennte Anträge kommen nur dort in Betracht, wo unterschiedliche Rechtsträger oder Informationsbestände bestehen.

Verlangt werden sollen erforderlichenfalls geschwärzte Fassungen, anonymisierte Tabellen, aggregierte Daten und zugängliche Dokumentteile. Unnötige personenbezogene Daten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Prüfprogramms.

  • jährliche Entwicklung der gesamten Überstundenstände seit 2021 und Zahl der Beschäftigten über definierten Schwellenwerten
  • anonymisierte Entwicklung des berichteten Zeitkontos sowie Aufteilung nach Jahren und organisatorischen Bereichen
  • Kategorien, Anordnung, Genehmigung und vorhandene Tätigkeits- oder Leistungsnachweise
  • Gleitzeitkorrekturen, nachträgliche Buchungen und Entwicklung offener Urlaubsstände
  • Warnschwellen, ausgelöste Warnungen und dokumentierte Maßnahmen des Monitorings
  • jährlich ausbezahlte, konsumierte und übertragene Überstunden
  • Berechnungsgrundlagen möglicher Verpflichtungen und bilanzielle Rückstellungen
  • vorgesehene und besetzte Planstellen sowie Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen
  • Dienstanweisungen, Kontrollrichtlinien und zuständige Genehmigungsstellen
  • anonymisierte Entscheidungsgrundlagen und öffentlich mitteilbarer Verfahrensstand
13Was passiert, wenn die Stadt keine Information erteilt?Das Projekt endet nicht mit dem Absenden eines Schreibens. Fristen, Antworten und mögliche Rechtsmittel sollen transparent dokumentiert werden.Weiterlesen

Nach § 8 IFG ist Zugang grundsätzlich ohne unnötigen Aufschub, spätestens binnen vier Wochen zu gewähren; unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann diese Frist um weitere vier Wochen verlängert werden. § 9 IFG sieht bei nur teilweise bestehendem Zugangsrecht Teilinformation vor, soweit dies möglich und nicht unverhältnismäßig aufwendig ist.

Sollte die Stadt Informationen ganz oder teilweise verweigern oder keine fristgerechte rechtliche Erledigung vornehmen, wird der Bürgerschutzverein die gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten einschließlich einer möglichen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Kärnten prüfen. Ein bestimmter Rechtsweg, Verfahrensausgang oder Kostenumfang wird nicht vorweggenommen.

14Warum benötigt dieses Aufklärungsprojekt Spenden?Sorgfältige Recherche, rechtliche Prüfungen und mögliche Behörden- oder Gerichtsverfahren können nicht dauerhaft kostenlos durchgeführt werden. Jeder Beitrag hilft, die Aufklärung unabhängig fortzuführen.Weiterlesen

Projektspenden unterstützen Recherche, Dokumentenanalyse, Informationsfreiheitsanträge, rechtliche Vorprüfungen, die Aufbereitung von Behördenantworten, technische und redaktionelle Veröffentlichung sowie – nach gesonderter Prüfung – mögliche Beschwerde-, Verfahrens- oder Anwaltskosten.

Eine Spende vermittelt keinen Einfluss auf Inhalte, rechtliche Bewertungen, Förderentscheidungen oder den Ausgang eines Verfahrens. Es besteht weder eine Erfolgsgarantie noch eine Zusage steuerlicher Absetzbarkeit.

15Haben Sie Informationen zu den Zeitkonten der Stadt?Der Bürgerschutzverein sucht keine Gerüchte, sondern rechtmäßig erlangte und überprüfbare Hinweise. Persönliche Daten sollen nur übermittelt werden, wenn sie für die Prüfung wirklich erforderlich sind.Weiterlesen

Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte sowie Bürgerinnen und Bürger können rechtmäßig erlangte und überprüfbare Hinweise übermitteln. Hinweise werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vertraulich behandelt; absolute Anonymität kann nicht zugesagt werden.

Bitte senden Sie keine widerrechtlich beschafften Dokumente, fremden Zugangsdaten, privaten Gesundheitsdaten, unnötigen personenbezogenen Informationen, bloßen Gerüchte oder unbelegten persönlichen Anschuldigungen. Nutzen Sie zunächst die Kontaktmöglichkeit im Impressum und beschreiben Sie nur den Gegenstand.

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Nachvollziehbarer Stand

Projektverlauf

Recherche begonnen

erledigt · 10.09.2026

Ausgangsbericht und amtliche Prüfberichte wurden erfasst.

Quellen geprüft

erledigt · 10.09.2026

Die acht Ausgangslinks und die amtlichen Rechtsgrundlagen wurden technisch und inhaltlich geprüft.

Rechtliche Vorprüfung

erledigt · 10.09.2026

Tatsachen, Medienangaben, Berechnungen und offene Fragen wurden getrennt; Persönlichkeits- und Datenschutzrisiken wurden reduziert.

IFG-Anträge

in Vorbereitung · 10.09.2026

Zuständigkeit, vorhandene Informationsbestände und datensparsame Formulierung werden vor Einbringung abgeglichen.

Einbringung und Antwortfrist

noch offen ·

Noch keine Einbringung und daher noch keine laufende Antwortfrist behauptet.

Antwort, Bescheid und Rechtsmittelprüfung

noch offen ·

Werden erst nach einem dokumentierten Verfahrensschritt aktualisiert.

Mögliches Verfahren beim LVwG Kärnten

geplant ·

Nur eine zu prüfende Möglichkeit; kein Verfahren wird vorweggenommen.

Abschlussbericht

noch offen ·

Erst nach Abschluss oder belastbarem Zwischenstand.

Chronologie

  1. 2021–2022

    Einsatz von Leasingkräften im politischen Bereich; späterer Prüfungsgegenstand des Stadtrechnungshofes.

    amtlich dokumentiert

  2. 2022–2025

    Nach aktuellem Medienbericht soll die jetzt betroffene Person in einem anderen politischen Büro tätig gewesen sein und dort bereits Überstunden aufgebaut haben.

    Medienangabe

  3. November 2023

    Veröffentlichung des Stadtrechnungshofberichtes über Personalleasing, Zeiterfassung, Überstunden und Leistungsdokumentation.

    amtlich dokumentiert

  4. November 2024

    Öffentliche Bestätigung eines weiteren Zeitkontos mit rund 870 Überstunden bei einer stadteigenen Einrichtung.

    öffentlich berichtet

  5. Juni 2025

    Medienbericht über ein weiteres Zeitkonto mit rund 1.400 Plusstunden.

    Medienangabe

  6. November 2025

    Die Stadt berichtet über ein Überstundenmonitoring und weniger Auszahlungen.

    Stadtinformation

  7. Dezember 2025

    Medienbericht über die Auszahlung von 1.064 Überstunden im Umfang von rund 38.700 Euro brutto.

    Medienangabe

  8. 10. August 2026

    Laut aktuellem Medienbericht Ablauf der im Anwaltsschreiben gesetzten Frist.

    Medienangabe

  9. 8. September 2026

    Veröffentlichung des Berichtes über mehr als 1.800 Überstunden und mehr als 800 Urlaubsstunden.

    Medienbericht

  10. Aktueller Stand

    Originalunterlagen, tatsächlicher Auszahlungsbetrag, eine mögliche Klage und detaillierte Stundenaufzeichnungen sind öffentlich nicht bekannt. Das IFG-Prüfprogramm wird vorbereitet.

    offen

Stellungnahme der Stadt Klagenfurt

Der Verein Bürgerschutz ersucht die Stadt Klagenfurt um eine umfassende sachliche Stellungnahme und um die Bereitstellung anonymisierter, überprüfbarer Informationen. Eine eingehende Stellungnahme wird zeitnah und in angemessenem Umfang ergänzt. Nachweisliche Fehler werden transparent berichtigt.

Dieser Text dokumentiert die beabsichtigte faire Gegenprüfung. Er behauptet nicht, dass die Stellungnahmeanfrage bereits versandt wurde.

Verwendung der Projektmittel

Öffentlich erscheint derzeit ausschließlich die tatsächlich bestätigte Zahl der Unterstützenden. Einnahmen und Ausgaben werden nicht erfunden; Buchungen bleiben im geschützten Administrations- und Zahlungssystem projektbezogen erhalten.

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Quellen und Reichweite

Sekundärmedien, Social-Media-Beiträge und Kommentare, die einen Bericht lediglich wiederholen, sind keine unabhängige Bestätigung.

Geprüftes Quellenverzeichnis öffnen
  1. DER STANDARD – Bericht vom 8. September 2026

    Ausgangsbericht; nicht öffentlich zugängliche Unterlagen des Mediums sind keine unabhängige Bestätigung durch den Verein.

  2. Stadtrechnungshof Klagenfurt – Personalleasing im politischen Bereich (2023)

    Amtlicher Prüfbericht zum Zeitraum März 2021 bis März 2022; kein Beweis für den aktuellen Fall.

  3. Stadtrechnungshof Klagenfurt – Jahresbericht 2025

    Amtlicher Jahresbericht und Nachfrageverfahren zu Empfehlungen.

  4. ORF Kärnten – Nächste Überstunden-Affäre in Klagenfurt

    Medienbericht zu einem rechtlich getrennt zu beurteilenden älteren Fall.

  5. ORF Kärnten – Politwirbel wegen Überstunden

    Medienbericht zu einem rechtlich getrennt zu beurteilenden älteren Fall.

  6. Stadt Klagenfurt – Stellenplan 2026

    Städtische Presseinformation zu Personalmaßnahmen und Überstundenmonitoring.

  7. Stadt Klagenfurt – Rechnungsabschluss 2025

    Städtische Presseinformation; allgemeiner Haushaltskontext, kein Beleg für den aktuellen Einzelfall.

  8. Mediapartizan – Bericht zu 1.400 Plusstunden

    Sekundärbericht zu einem getrennten Fall; keine unabhängige Bestätigung des aktuellen Falles.

  9. § 7 IFG – Informationsbegehren

    Amtliche konsolidierte Rechtsgrundlage für das Informationsbegehren.

  10. § 8 IFG – Frist

    Vierwochenfrist und gesetzliche Verlängerungsmöglichkeit.

  11. § 9 IFG – Information und Teilzugang

    Form des Zugangs und Teilinformation.

  12. § 10 IFG – betroffene Personen

    Schutz und Anhörung betroffener Personen; Bezug zu Art. 10 EMRK.

  13. § 11 IFG – Rechtsschutz

    Bescheid und Beschwerdeweg bei nicht gewährtem Zugang.

  14. Art. 22a B-VG – Informationsfreiheit

    Verfassungsrechtliche Grundlage des Informationszugangs; Geheimhaltungsgründe bleiben im Einzelfall zu prüfen.

  15. § 8 VwGVG – Säumnisbeschwerde

    Am 10. September 2026 geprüfte amtliche Fassung; Anwendbarkeit und Frist sind im Einzelfall zu prüfen.

  16. § 7b Mediengesetz – Unschuldsvermutung

    Schutz vor medialer Vorverurteilung.

  17. § 31 Mediengesetz – Schutz des Redaktionsgeheimnisses

    Am 10. September 2026 geprüfte amtliche Fassung; kein Versprechen absoluter Anonymität, konkrete Reichweite ist einzelfallbezogen.

  18. § 1330 ABGB – Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung

    Am 10. September 2026 geprüfte amtliche Fassung zum zivilrechtlichen Rahmen nachteiliger Tatsachenbehauptungen.

  19. § 9 DSG – journalistische Verarbeitung

    Am 10. September 2026 geprüfte amtliche Fassung; journalistische Zwecke entbinden nicht von redaktioneller Sorgfalt und Datensparsamkeit.

  20. BSV-Regelung zur Mittelverwendung

    Projektzuordnung, Überschüsse, Unabhängigkeit und fehlende Erfolgsgarantie.

Redaktionelle und rechtliche Klarstellung

Die Seite dokumentiert ein Aufklärungsinteresse. Sie stellt weder strafbares Verhalten noch eine rechtswidrige Auszahlung fest. Die Unschuldsvermutung und Persönlichkeitsrechte bleiben gewahrt. Berechnungen sind als solche gekennzeichnet; rechtliche Bewertungen und ein möglicher Rechtsschutzweg werden nicht vorweggenommen.

Tragende amtliche Grundlagen: § 9 IFG, § 7b MedienG und § 1330 ABGB.

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