Mitgliedschaft im Bürgerschutzverein
€ 39,00
Jetzt Mitglied werden – gemeinsam Bürgerrechte stärken!
Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft im Bürgerschutzverein
Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie den Bürgerschutzverein nachhaltig. Die Mitgliedschaft ist ein Beitrag zur Unterstützung unserer Arbeit für mehr Fairness und Gerechtigkeit. Sie begründet keine automatische Gegenleistung, eröffnet jedoch die Möglichkeit, unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Jede Bestellbestätigung mit individueller Nummer und Name dient als offizielle Mitgliedsnummer und Nachweis Ihrer außerordentlichen Mitgliedschaft.
1. Grundsatz – Solidarität und Unterstützung
Der Bürgerschutzverein arbeitet ausschließlich für Mitglieder. Mit Ihrer Mitgliedschaft leisten Sie einen Beitrag für die Rechte und den Schutz aller Bürger. Sie ermöglichen, dass wir unabhängig bleiben und im Bedarfsfall auch externe Fachanwälte beiziehen können. Alle Leistungen sind unverbindlich, freibleibend und werden im Einzelfall geprüft.
2. Arbeitsrecht – Schutz von Arbeitnehmern
Wir prüfen Kündigungen, Abfertigungen, Dienstzeugnisse und unterstützen bei Konflikten mit Arbeitgebern. Mitglieder können Beratung zu Einsprüchen gegen ungerechtfertigte Entlassungen oder zu offenen Ansprüchen erhalten.
3. Mietrecht – Schutz von Mietern
Wir informieren über unzulässige Mietzinserhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und Kündigungen. Mitglieder erhalten eine erste Einschätzung, ob eine Anfechtung sinnvoll ist.
4. Konsumentenschutz
Ob problematische Verträge, Online-Bestellungen oder unfaire Geschäftsbedingungen – wir prüfen, ob Ihre Konsumentenrechte verletzt wurden und zeigen Handlungsoptionen auf.
5. Patientenrechte und Ärztefehler
Wir nehmen Meldungen zu ärztlichen Behandlungsfehlern, mangelhafter Aufklärung und unrechtmäßigen Eingriffen entgegen und prüfen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können.
6. Datenschutz und Informationsfreiheit
Wir begleiten Beschwerden wegen Verletzungen der DSGVO und unterstützen bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wenn Behörden oder Unternehmen Transparenz verweigern.
7. Sozial- und Pensionsrecht
Wir beraten zu unrechtmäßig verweigerten Sozialleistungen, Pensionsansprüchen oder Krankenstandsproblemen und zeigen, welche Schritte eingeleitet werden können.
8. Verwaltungs- und Gemeinderecht
Wir prüfen Bescheide, Strafen und Verwaltungsakte. Mitglieder können eine erste rechtliche Einschätzung zu Verwaltungsverfahren erhalten, auch im Zusammenhang mit Gemeindeentscheidungen.
9. Strafrechtliche Schutzfunktion
Wir nehmen Hinweise auf Amtsmissbrauch, Nötigung oder andere strafrechtlich relevante Handlungen auf und prüfen, ob Strafanzeigen eingebracht werden können. Im Bedarfsfall ziehen wir externe Rechtsanwälte hinzu.
10. Allgemeiner Bürgerschutz
Darüber hinaus setzen wir uns für Bürger ein, die sich gegen Ungerechtigkeiten nicht selbst wehren können. Ob Behördenwillkür, Diskriminierung oder fehlende Transparenz – wir schaffen Öffentlichkeit und prüfen alle rechtlichen Wege.
Mitgliedschaft – Ablauf und Nachweis
Die außerordentliche Mitgliedschaft wird über eine Bestellbestätigung dokumentiert. Diese enthält Ihren Namen und eine eindeutige Mitgliedsnummer. Nur damit können Sie die Dienstleistungen des Vereins beanspruchen. Jede Anfrage wird individuell geprüft, Leistungen erfolgen ohne Rechtsanspruch und ausschließlich im Rahmen der Vereinsarbeit.
Rechtlicher Vorbehalt
Alle Angaben erfolgen unverbindlich und freibleibend. Der Bürgerschutzverein entscheidet im Einzelfall über die Bearbeitung und über die Beiziehung externer Juristen. Eine Rechtsvertretung vor Gerichten oder Behörden kann nur durch externe Anwälte erfolgen, die nach gesonderter Beauftragung tätig werden.
Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie unsere Arbeit für die Schwächsten in der Gesellschaft. Sie helfen mit, Bürgerrechte zu sichern und Gerechtigkeit einzufordern.
Wir beraten Sie so gut wie möglich.
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