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Astra Zeneca Skandal – Zwei Fragen

Wie fühlt man sich, wenn man Schwarz auf Weiss lesen muss, dass man ein medizinisch/pharmakologisches Versuchskaninchen war, dem ein Impfstoff gespritzt wurde, der schwerste Nebenwirkungen bis zum Tod hat?

Und wann sitzen ExMinister Anschober, die Impfkommission, die Zulassungsstelle, die Ärztekammer und natürlich das Management des Pharmakonzerns vor einem Sondergerichtshof und gehen ins Gefängnis für diesen unfassbaren Pharmaskandal ?
Zunächst einmal – Gratulation an alle, die das Pharmaroulette ohne Probleme und vor allem ohne dauerhafte Schäden überstanden haben.

Glück muss der Mensch haben.
Aber gleichzeitig ersuche ich eindringlich – Macht Euch ja nicht lustig über die Menschen, die nicht soviel Glück hatten und bis heute an schweren bis schwersten Nebenwirkungen dieses Gengifts leiden!

Erinnert Ihr Euch überhaupt noch daran?

Erinnert Ihr euch an die Zehntausenden – vor allem Frauen – die unmittelbar nach der sogenannten “Impfung” mit AstraZeneca tagelang flach lagen ?

Als die Pharmanutten behaupteten, dies “müsse so sein, das zeigt, dass der Impfstoff wirkt”?

An das Krankenhaus in der Steiermark, wo das Bundesheer aushelfen musste, weil die gesamte weibliche Belegschaft mit schweren Nebenwirkungen flach lag, weil die Idioten der Direktion alle Schwestern gleichzeitig impfen ließ?

Erinnert Ihr Euch, dass binnen kürzester Zeit aus dem Heilsbringer Astra ein Ladenhüter wurde, weil die Nebenwirkungen so stark waren?

Dass Österreich mehr als zwei Millionen Dosen an irgendwelche DritteWelt Länder wie Ukraine, Tadschikistan, Kirgisistan und Usbekistan (zum Vernichten) verschenkt hat und dann mehr als eine Million Dosen selbst vernichten musste, weil den Dreck niemand mehr wollte?

Erinnert Ihr Euch wie Ihr Euch über die “Schwurbler” und “Covidioten” lustig gemacht habt, die von Anfang an auf die völlig verantwortungslose Art und Weise der Zulassung der Genspritze aufmerksam machten und vor den in kürzester Zeit sichtbaren schwersten Nebenwirkungen gewarnt hatten?

Nun – auch wenn Ihr es verdrängt habt – jetzt habt Ihr es schriftlich.

Die Schwurbler hatten Recht.

Die Europäische Union hebt wegen der schwersten bis zu tödlichen (!) Nebenwirkungen die ZULASSUNG von AstraZeneca wieder auf – nachdem mehr als 60 Millionen Dosen verimpft wurden!

Ein beispielloser Skandal!

Nur bei diesem Produkt waren mehr als 30 Millionen Menschen in Europa Versuchskaninchen in einem beispiellosen Massenexperiment – möglich nur aufgrund der größten Massenhysterie aller Zeiten.

Gegen eine Krankheit, die vom Anfang an für 99,7 Prozent der Bevölkerung keine tödliche Gefahr war (und mittlerweile für gar niemanden mehr ist) wurden aufgrund dieser Psychose gefährliche Impfstoffe zugelassen und millionenfach verspritzt, die noch zwei Jahre davor aufgrund der Daten der Testphase keine Chance auf Zulassung gehabt hätten.

Apropos
Die Behauptung, es wären durch diese “Impfungen” Millionen Leben gerettet worden, ist eine absurde Lüge.

Die Krankheit war zu keinem Zeitpunkt für mehr als 0,3 Prozent der Bevölkerung eine tödliche Gefahr – also hat die Impfung auch nicht “Millionen das Leben gerettet”
Bis heute ist KEIN EINZIGER junger gesunder Mensch unter 25 an Covid gestorben – weltweit.

Trotzdem wurden Millionen junger Menschen mit dem Dreck gespritzt.

Und jetzt gibt auch der Hersteller zu – es war und ist gefährlich!

Die reine Wahrheit ist
– Ihr wart Teil und viele von Euch Opfer eines Verbrechens.

Und es ist ein unfassbarer Skandal, dass die Täter alle noch frei herumlaufen.

#Handschellenmüssenklicken

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Der so genannte Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca, welcher laut Auskunft von Politik und Systemmedien „sicher“, „geprüft“, „wirksam“ und „nebenwirkungsfrei“ war, ist mit Wirkung vom 7. Mai 2024 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen. Der Antrag auf die Rücknahme der Marktzulassung wurde von AstraZeneca selbst gestellt und von der EU bestätigt. Sie finden das Originaldokument in diesem Artikel.

Am 27. März 2024 gab die EU-Kommission bekannt, dass die Marktzulassung für den Covid-19-„Impfstoff“ ChAdOx1-S [recombinant], auch bekannt als Vaxzevria-Covid-19-Vaccine, auf Antrag des Patentinhabers zurückgezogen wurde.

Das diesbezügliche Dokument findet sich auch hier auf den Seiten der Europäischen Kommission. Was der Widerruf einer Marktzulassung konkret bedeutet, findet sich hier erklärt.

Sehen Sie in Folge das Dokument der EU, welches sich mit dem Entzug der Marktzulassung beschäftigt.

PDF astrazeneca_zulassung

 

Maschinell unterstützte Übersetzung

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 27.3.2024
Auf Antrag des Inhabers wird die durch die Entscheidung C(2021) 698(final) erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen von „Vaxzevria – COVID-19 Vaccine (ChAdOx1-S [rekombinant])“, einem Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch, widerrufen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln Verwendung und Einrichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (OJ L 136, 30.4.2004, p. 1.), unter Berücksichtigung des von AstraZeneca AB am 5. März 2024 eingereichten Antrags im Hinblick auf den Widerruf der Marktzulassung für das Arzneimittel „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant]“) „,

In Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Inverkehrbringen des Arzneimittels „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant])“, das im Arzneimittelregister der Union unter der Nummer EU/1/21/ eingetragen ist. 1529 wurde durch die Entscheidung C(2021) 698(final) der Kommission vom 29. Januar 2021 genehmigt.

(2) Auf Antrag des Inhabers sollte diese Genehmigung widerrufen werden – HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1
Auf Antrag des Inhabers wird die durch die Entscheidung C(2021) 698(final) vom 29. Januar 2021 erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant])“ widerrufen.

Artikel 2
Der in Artikel 1 genannte Widerruf gilt mit Wirkung vom 7. Mai 2024.

Artikel 3
Diese Entscheidung ist an AstraZeneca AB, 151 85 Södertälje, Schweden, gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 27.3.2024

AstraZeneca Vaxzevria – COVID‑19‑Impfstoff-dec_162288_de