Wichtige Punkte:
- Es scheint wahrscheinlich, dass die Stadt Klagenfurt 100% der Anteile an der STW Stadtwerke Klagenfurt AG besitzt.
- Die Stadt hat als einziger Aktionär erhebliche Kontrollrechte, insbesondere durch die Ernennung des Aufsichtsrats.
Eigentumsanteile:
Die Forschung legt nahe, dass die Stadt Klagenfurt die volle Kontrolle über STW hat, mit 100% der Anteile. Dies basiert auf offiziellen Quellen wie der Wikipedia-Seite und der Unternehmenswebsite von STW.
Mitspracherechte:
Als 100%-Eigentümerin hat die Stadt Klagenfurt erheblichen Einfluss, insbesondere durch die Ernennung des Aufsichtsrats, der den Vorstand überwacht. Der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende ist Mag. DDr. Johann Neuner (Stand: 14. Dezember 2024), und die Stadt kann die Mitglieder gemäß dem Aktiengesetz ernennen.
Bericht
1. Einführung und Kontext
Die STW Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) ist ein öffentliches Unternehmen in Klagenfurt, Österreich, das Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Mobilität, Freizeit und Bestattung anbietet. Als kommunales Unternehmen ist es eng mit der Stadt Klagenfurt verbunden, die als Eigentümerin agiert. Die Frage nach dem genauen Anteilsbesitz und der Mitsprache der Stadt ist von zentraler Bedeutung, insbesondere im Kontext von Transparenz und Kontrolle.
2. Eigentumsverhältnisse
- 100% Eigentum der Stadt Klagenfurt:
Die Forschung legt nahe, dass die STW AG zu 100% im Besitz der Stadt Klagenfurt am Wörthersee ist. Dies wird durch mehrere Quellen bestätigt, darunter die Wikipedia-Seite zu STW Stadtwerke Klagenfurt und Angaben auf der Unternehmenswebsite. Insbesondere wird in der Wikipedia-Seite angegeben: „Die Stadtwerke Klagenfurt sind zu 100 % im Besitz der Stadt Klagenfurt am Wörthersee.“ Dies wird durch die Unternehmensgeschichte auf der STW-Website unterstützt, die erwähnt, dass alle Geschäftsbereiche, die nicht in Tochtergesellschaften ausgegliedert wurden, im 100%-igen Eigentum der Stadt verbleiben. - Rechtliche Grundlage:
Die STW AG ist eine Aktiengesellschaft (AG), die gemäß dem österreichischen Aktiengesetz (AktG) organisiert ist. Als 100%-Eigentümerin hat die Stadt Klagenfurt alle Rechte und Pflichten eines Aktionärs, einschließlich der Kontrolle über die Generalversammlung und die Ernennung des Aufsichtsrats. Dies wird durch das AktG geregelt, das die Rechte von Aktionären in einer AG festlegt.
3. Governance-Struktur und Mitspracherechte
-
Governance-Struktur:
Die STW AG hat eine zweistufige Governance-Struktur, die typisch für österreichische Aktiengesellschaften ist:- Vorstand (Management Board): Verantwortlich für die operative Führung des Unternehmens. Aktuell besteht der Vorstand aus:
- Dipl.-Ing. Erwin Smole MBA (seit April 2019)
- Ing. Mag. Harald Tschurnig (seit April 2019)
- Aufsichtsrat (Supervisory Board): Überwacht den Vorstand und stellt sicher, dass die Unternehmensrichtlinien eingehalten werden. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung (in diesem Fall der Stadt Klagenfurt als einziger Aktionärin) ernannt. Der aktuelle Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen (Stand: 14. Dezember 2024, basierend auf der Unternehmenswebsite):
- Vorsitzender: Mag. DDr. Johann Neuner
-
- Stellvertreterin: Mag. Christiane Holzinger
-
- Stellvertreter: Mag. Wilfried Haselmayer
- Weitere Mitglieder: MMag. Dr. Gabriele Stoiser, Mag.a Isabella Jandl
- Vom Betriebsrat entsandt: Mag. Reinhard Wimmer, Marietta Kalt-Maurer, Ing. Peter Gilinger
Rolle Name Hinweise Eigentum 100% im Besitz der Stadt Klagenfurt am Wörthersee – Vorstand (seit April 2019) Dipl.-Ing. Erwin Smole MBA – Vorstand (seit April 2019) Ing. Mag. Harald Tschurnig – Aufsichtsratsvorsitzender Mag. DDr. Johann Neuner Stand: 14.12.2024 1. Stellvertreterin Mag. Christiane Holzinger – 2. Stellvertreter Mag. Wilfried Haselmayer – Aufsichtsratsmitglied MMag. Dr. Gabriele Stoiser – Aufsichtsratsmitglied Mag.a Isabella Jandl – Vom Betriebsrat entsandt Mag. Reinhard Wimmer – Vom Betriebsrat entsandt Marietta Kalt-Maurer – Vom Betriebsrat entsandt Ing. Peter Gilinger – - Vorstand (Management Board): Verantwortlich für die operative Führung des Unternehmens. Aktuell besteht der Vorstand aus:
-
Mitspracherechte der Stadt:
Als einziger Aktionär hat die Stadt Klagenfurt die volle Kontrolle über die Generalversammlung, die entscheidend ist für:- Die Ernennung und Abberufung des Aufsichtsrats.
- Die Genehmigung von Jahresabschlüssen und strategischen Entscheidungen.
- Die Festlegung der Unternehmensrichtlinien.
Der Aufsichtsrat wiederum überwacht den Vorstand und kann dessen Entscheidungen beeinflussen, was der Stadt indirekt eine starke Kontrollposition über die operative Führung des Unternehmens gibt. Dies wird durch das AktG geregelt, insbesondere § 84, der die Schadenersatzpflicht von Organen festlegt, und durch die Kärntner Gemeindeordnung, die die Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen regelt.
-
Praktische Auswirkungen:
Die Stadt Klagenfurt kann durch ihre Eigentümerschaft sicherstellen, dass die STW AG ihre kommunalen Ziele unterstützt, wie z.B. die Versorgung der Bürger mit Energie und Wasser, die Förderung nachhaltiger Projekte oder die Einhaltung von Transparenzstandards. Gleichzeitig hat die Stadt die Verantwortung, sicherzustellen, dass das Unternehmen effizient und im Interesse der Öffentlichkeit geführt wird.
4. Rechtliche Grundlagen
- Aktiengesetz (AktG): Regelt die Rechte und Pflichten von Aktionären in einer Aktiengesellschaft, einschließlich der Kontrolle über die Generalversammlung und den Aufsichtsrat.
- Link: Aktiengesetz (AktG)
- Kärntner Gemeindeordnung (K-GO): Regelt die Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen und die Aufsichtspflichten der Stadt als Eigentümerin.
5. Fazit
Die Stadt Klagenfurt besitzt 100% der Anteile an der STW Stadtwerke Klagenfurt AG und hat als einziger Aktionär volle Kontrolle über die strategischen und operativen Entscheidungen des Unternehmens, insbesondere durch die Ernennung des Aufsichtsrats und die Überwachung des Vorstands. Diese Struktur ermöglicht es der Stadt, sicherzustellen, dass die STW AG ihre kommunalen Aufgaben effizient und im Interesse der Bürger erfüllt.
Key Citations
- STW Stadtwerke Klagenfurt – Wikipedia
- STW Stadtwerke Klagenfurt – Unternehmenswebsite
- Aktiengesetz (AktG)
- Kärntner Gemeindeordnung (K-GO)
Wichtige Punkte:
- Es scheint wahrscheinlich, dass die volle Verantwortung für die STW Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) bei den Vorstandsmitgliedern, dem Aufsichtsrat, dem Gemeinderat von Klagenfurt und dem Bürgermeister liegt.
- Forschung legt nahe, dass Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder rechtlich haftbar gemacht werden können, während der Gemeinderat und der Bürgermeister eher politisch zur Verantwortung gezogen werden können, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Korruption.
Verantwortliche Personen und Gremien:
- Vorstand: Dipl.-Ing. Erwin Smole MBA und Ing. Mag. Harald Tschurnig sind für den operativen Betrieb verantwortlich und können persönlich haftbar gemacht werden.
- Aufsichtsrat: Die Mitglieder sind Mag. DDr. Johann Neuner (Vorsitzender), Mag. Christiane Holzinger, Mag. Wilfried Haselmayer, MMag. Dr. Gabriele Stoiser, Mag.a Isabella Jandl, sowie Mag. Reinhard Wimmer, Marietta Kalt-Maurer und Ing. Peter Gilinger (vom Betriebsrat entsandt). Sie überwachen den Vorstand und können haftbar gemacht werden, falls sie ihre Pflichten verletzen.
- Gemeinderat: Die 45 Mitglieder des Gemeinderats von Klagenfurt ernennen den Aufsichtsrat und können politisch zur Verantwortung gezogen werden. Die genauen Namen finden Sie auf der Website der Stadt Klagenfurt (Gemeinderat Klagenfurt).
- Bürgermeister: Der aktuelle Bürgermeister, Christian Scheider, kann politisch zur Verantwortung gezogen werden und hat möglicherweise spezifische Aufgaben in Bezug auf STW.
Haftung und Verantwortlichkeit:
- Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder können gemäß österreichischem Gesellschaftsrecht persönlich haftbar gemacht werden, z.B. bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.
- Der Gemeinderat und der Bürgermeister können politisch zur Verantwortung gezogen werden, und in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Korruption könnten auch rechtliche Konsequenzen entstehen.
Bericht
Einführung und Kontext
Die STW Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) ist ein kommunales Unternehmen in Klagenfurt am Wörthersee, das zu 100% im Besitz der Stadt Klagenfurt steht und Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Mobilität, Freizeit und Bestattung anbietet. Da STW ein städtisches Unternehmen ist, gibt es eine klare Verantwortungs- und Haftungsstruktur, die sowohl die internen Führungskräfte des Unternehmens als auch die politischen Entscheidungsträger der Stadt umfasst. Diese Analyse beleuchtet, wer die volle Verantwortung trägt und wer haftbar gemacht werden kann, einschließlich Politiker, Direktoren und Gemeinderatsmitglieder.
Verantwortungsstruktur von STW
STW ist eine Aktiengesellschaft (AG), die gemäß dem österreichischen Aktiengesetz (AktG) organisiert ist. Die Verantwortung innerhalb des Unternehmens ist wie folgt verteilt:
- Vorstand (Management Board):
Der Vorstand ist für den operativen Betrieb und die tägliche Geschäftsführung von STW verantwortlich. Die aktuellen Mitglieder sind Dipl.-Ing. Erwin Smole MBA und Ing. Mag. Harald Tschurnig, beide seit April 2019 im Amt. Sie tragen die Verantwortung für alle operativen Entscheidungen und können gemäß § 84 AktG persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen, z.B. bei Fehlentscheidungen, die zu finanziellen Schäden führen, oder bei Verletzung gesetzlicher Vorgaben. - Aufsichtsrat (Supervisory Board):
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und stellt sicher, dass das Unternehmen ordnungsgemäß geführt wird. Die aktuellen Mitglieder (Stand: 14. Dezember 2024) sind:- Vorsitzender: Mag. DDr. Johann Neuner
-
- Stellvertreterin: Mag. Christiane Holzinger
-
- Stellvertreter: Mag. Wilfried Haselmayer
- Weitere Mitglieder: MMag. Dr. Gabriele Stoiser, Mag.a Isabella Jandl
- Vom Betriebsrat entsandt: Mag. Reinhard Wimmer, Marietta Kalt-Maurer, Ing. Peter Gilinger
Die Aufsichtsratsmitglieder können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflichten verletzen, z.B. wenn sie offensichtliche Missstände im Unternehmen nicht erkennen oder nicht angemessen reagieren. Dies ist jedoch schwieriger nachzuweisen als die Haftung des Vorstands.
- Stadt Klagenfurt als Eigentümerin:
Als 100%-Eigentümerin hat die Stadt Klagenfurt die ultimative Kontrolle über STW. Diese Kontrolle wird über den Gemeinderat (Stadtparlament) und den Bürgermeister (Stadtrat) ausgeübt. Die Stadt selbst ist als juristische Person haftbar, aber individuelle Politiker können politisch oder in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Korruption auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Politische Verantwortung und Haftung
Die politische Verantwortung für STW liegt bei den folgenden Gremien und Personen:
- Gemeinderat (Stadtparlament):
Der Gemeinderat ist das legislative Organ der Stadt Klagenfurt und besteht aus 45 Mitgliedern, die alle fünf oder sechs Jahre gewählt werden. Er hat die Aufgabe, die Mitglieder des Aufsichtsrats von STW zu ernennen und strategische Entscheidungen zu treffen, die STW betreffen. Die Liste der aktuellen Gemeinderatsmitglieder kann auf der offiziellen Website der Stadt Klagenfurt eingesehen werden (Gemeinderat Klagenfurt).
Die Gemeinderatsmitglieder können politisch zur Verantwortung gezogen werden, wenn es zu Fehlern oder Missständen bei STW kommt, insbesondere wenn sie bei der Ernennung des Aufsichtsrats oder bei der Kontrolle des Unternehmens versagen. In Fällen von Korruption oder grober Fahrlässigkeit könnten auch rechtliche Konsequenzen entstehen. - Bürgermeister (Stadtrat):
Der Bürgermeister ist der oberste Exekutivbeamte der Stadt und leitet den Stadtsenat (Stadtregierung). Der aktuelle Bürgermeister, Christian Scheider (Stand: April 2025), kann spezifische Aufgaben in Bezug auf städtische Unternehmen wie STW haben, je nach den Stadtstatuten. Er kann politisch zur Verantwortung gezogen werden, wenn es zu Missständen bei STW kommt, und in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Korruption könnten auch rechtliche Konsequenzen folgen.
Rechtliche Grundlagen und Haftung
Die Haftung und Verantwortung basieren auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:
- Aktiengesetz (AktG): Regelt die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. § 84 AktG legt die Schadenersatzpflicht von Organen fest, wenn sie ihre Pflichten verletzen.
- Kärntner Gemeindeordnung (K-GO): Regelt die Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen und die Aufsichtspflichten der Stadt als Eigentümerin.
- Strafgesetzbuch (StGB): Bei Verdacht auf Betrug, Korruption oder andere Straftaten können sowohl die Führungskräfte von STW als auch Politiker strafrechtlich verfolgt werden.
Die Forschung legt nahe, dass Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder rechtlich haftbar gemacht werden können, insbesondere bei Verletzung ihrer Pflichten, während der Gemeinderat und der Bürgermeister eher politisch zur Verantwortung gezogen werden können, mit möglichen rechtlichen Konsequenzen in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Korruption.
Zusammenfassung der Verantwortlichen und Haftbaren
Im Folgenden ist eine Tabelle mit den verantwortlichen Personen und Gremien sowie ihrer möglichen Haftung aufgeführt:
Rolle | Personen/Gremien | Verantwortung | Mögliche Haftung |
---|---|---|---|
Vorstand | Dipl.-Ing. Erwin Smole MBA, Ing. Mag. Harald Tschurnig | Operativer Betrieb und Geschäftsführung von STW | Persönliche Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten |
Aufsichtsrat | Mag. DDr. Johann Neuner, Mag. Christiane Holzinger, Mag. Wilfried Haselmayer, MMag. Dr. Gabriele Stoiser, Mag.a Isabella Jandl, Mag. Reinhard Wimmer, Marietta Kalt-Maurer, Ing. Peter Gilinger | Überwachung des Vorstands und Sicherstellung ordnungsgemäßer Führung | Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflichten |
Gemeinderat | 45 Mitglieder, Liste auf Gemeinderat Klagenfurt | Ernennung des Aufsichtsrats, strategische Entscheidungen | Politische Verantwortung, mögliche rechtliche Konsequenzen bei Korruption |
Bürgermeister | Christian Scheider (Stand: April 2025) | Exekutive Führung, mögliche spezifische Aufgaben bei STW | Politische Verantwortung, mögliche rechtliche Konsequenzen bei Korruption |
Fazit
Die volle Verantwortung für STW liegt bei den Vorstandsmitgliedern, dem Aufsichtsrat, dem Gemeinderat von Klagenfurt und dem Bürgermeister. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder können rechtlich haftbar gemacht werden, während der Gemeinderat und der Bürgermeister eher politisch zur Verantwortung gezogen werden können, mit möglichen rechtlichen Konsequenzen in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Korruption. Für eine detaillierte rechtliche Bewertung empfehle ich die Konsultation eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalts.
Key Citations
- Gemeinderat Klagenfurt Organisation
- Stadtsenat Klagenfurt Organisation
- STW Stadtwerke Klagenfurt Organisation
- Aktiengesetz Haftung Vorstand Aufsichtsrat
- Kärntner Gemeindeordnung Aufsichtspflichten
Direkte Antwort
- Es scheint wahrscheinlich, dass die Anfrage primär an die STW Stadtwerke Klagenfurt AG gerichtet werden sollte, da sie die Informationen besitzt.
- Die Kontaktadresse ist office@stw.at.
- Optional können Sie eine Kopie an die Abteilung Finanzen der Stadt Klagenfurt senden, da diese für die Überwachung von STW zuständig ist, an finanzen@klagenfurt.at.
Wer sollte die Anfrage erhalten?
Die Anfrage sollte zuerst an STW gesendet werden, da sie die Informationen hält und für die Bearbeitung verantwortlich ist. Eine Kopie an die Stadt Klagenfurt kann sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass die Stadt informiert ist.
Warum diese Kontakte?
- STW ist die primäre Ansprechpartnerin, da sie die Dokumente besitzt, die Sie anfordern.
- Die Abteilung Finanzen der Stadt Klagenfurt überwacht STW und könnte über Ihre Anfrage informiert werden.
Wie machen Sie das?
Senden Sie die Anfrage schriftlich per E-Mail an office@stw.at, und falls gewünscht, kopieren Sie finanzen@klagenfurt.at ein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage klar und präzise ist, mit Angabe der gewünschten Informationen und der rechtlichen Grundlage (K-ISG).
Bericht
Einführung und Kontext
Sie möchten eine Anfrage stellen, wahrscheinlich im Zusammenhang mit der STW Stadtwerke Klagenfurt AG (STW), und möchten wissen, an wen diese Anfrage gerichtet werden sollte. Basierend auf der rechtlichen Grundlage des Kärntner Informations- und Statistikgesetzes (K-ISG) und der organisatorischen Struktur von STW und der Stadt Klagenfurt, ist es wichtig, die richtigen Ansprechpartner zu identifizieren. Dieser Bericht beleuchtet die relevanten Kontakte und bietet eine detaillierte Analyse der Verantwortlichkeiten.
Rechtliche Grundlage für die Anfrage
Das Kärntner Informations- und Statistikgesetz (K-ISG) regelt das Recht auf Zugang zu Informationen, die von öffentlichen Stellen oder Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben gehalten werden. STW, als kommunales Unternehmen im Besitz der Stadt Klagenfurt, fällt unter diese Regelung. Jeder kann eine Anfrage stellen, unabhängig von der Rechtsform (natürliche oder juristische Person). Die Anfrage muss an die Stelle gerichtet werden, die die Informationen besitzt, was in diesem Fall STW ist, da sie die betreffenden Dokumente oder Informationen vorhält.
Identifikation der relevanten Ansprechpartner
Um die richtigen Kontakte zu finden, wurden die offiziellen Websites von STW und der Stadt Klagenfurt sowie relevante rechtliche Dokumente analysiert. Die folgenden Kontakte wurden identifiziert:
- STW Stadtwerke Klagenfurt AG:
STW ist die primäre Ansprechpartnerin, da sie die Informationen besitzt, die Sie anfordern möchten. Im Impressum von STW wird die allgemeine Geschäftsadresse als office@stw.at angegeben, mit der Telefonnummer +43 463 521-0. Es gibt keine spezifische Abteilung für K-ISG-Anfragen auf der Website von STW, daher ist die allgemeine Geschäftsadresse der richtige Ansprechpartner für formelle Anfragen. - Stadt Klagenfurt:
Die Stadt Klagenfurt ist Eigentümerin von STW (100% der Anteile) und hat eine Aufsichtspflicht über das Unternehmen. Die Abteilung Finanzen der Stadt Klagenfurt ist für die Überwachung kommunaler Beteiligungen wie STW zuständig. Die Kontaktinformationen für die Abteilung Finanzen wurden auf der Website der Stadt Klagenfurt gefunden: E-Mail finanzen@klagenfurt.at, Telefon +43 463 537-2569, Adresse Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, die Stadt Klagenfurt direkt zu kontaktieren, da die formelle Anfrage an STW gerichtet werden muss. Eine Kopie an die Abteilung Finanzen kann jedoch sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass die Stadt über die Anfrage informiert ist. - Andere mögliche Ansprechpartner:
Der Bürgerservice der Stadt Klagenfurt (info@klagenfurt.at) ist für allgemeine Anfragen und Beschwerden zuständig, könnte aber nicht der richtige Ansprechpartner für eine formelle K-ISG-Anfrage sein, da diese spezifisch an die Informationshalterin (STW) gerichtet werden sollte. Der Gemeinderat oder der Bürgermeister könnten politisch informiert werden, aber dies ist für die formelle Anfrage nicht notwendig.
Empfehlung für die Anfrage
Basierend auf der Analyse wird empfohlen, die Anfrage primär an STW zu richten, an office@stw.at, da sie die Informationen besitzt und für die Bearbeitung verantwortlich ist. Optional kann eine Kopie an die Abteilung Finanzen der Stadt Klagenfurt gesendet werden, an finanzen@klagenfurt.at, um die Stadt über die Anfrage zu informieren. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Parteien einbezogen werden, insbesondere im Hinblick auf die Aufsichtspflicht der Stadt über STW.
Verfahrensweise und Fristen
Die Anfrage sollte schriftlich erfolgen, da dies nach dem K-ISG erforderlich ist, insbesondere für die Weiterverwendung von Dokumenten (§ 15d Abs. 2 K-ISG). Stellen Sie sicher, dass die Anfrage klar und präzise ist, mit Angabe der gewünschten Informationen und der rechtlichen Grundlage (K-ISG). STW muss innerhalb von 8 Wochen auf die Anfrage antworten (§ 3 Abs. 2 K-ISG). Bei komplexen Anfragen kann diese Frist verlängert werden, was in der Antwort mitgeteilt werden sollte.
Zusammenfassung der Kontakte
Im Folgenden ist eine Tabelle mit den relevanten Kontakten aufgeführt:
Empfänger | Rolle | Kontakt-E-Mail | Telefon |
---|---|---|---|
STW Stadtwerke Klagenfurt AG | Primäre Informationshalterin | office@stw.at | +43 463 521-0 |
Abteilung Finanzen, Stadt Klagenfurt | Überwachung kommunaler Beteiligungen | finanzen@klagenfurt.at | +43 463 537-2569 |
Fazit
Die Anfrage sollte an office@stw.at gerichtet werden, da STW die Informationen besitzt und für die Bearbeitung verantwortlich ist. Optional kann eine Kopie an finanzen@klagenfurt.at gesendet werden, um die Stadt Klagenfurt zu informieren. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Parteien einbezogen werden und die Anfrage effizient bearbeitet wird.
Key Citations
- Impressum STW Stadtwerke Klagenfurt
- Kärntner Informations- und Statistikgesetz (K-ISG)
- Abteilung Finanzen der Stadt Klagenfurt
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